Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
- In diesem Programm wird der gegenseitige Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und Partnerländern gefördert. Bei der Durchführung des bilateralen Programms wird auf einen gleichwertigen Austausch in beiden Richtungen geachtet.
- Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Dauer der Förderung
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von:
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Soweit nicht in bilateralen Abkommen eine andere Regelung getroffen wurde, werden die Kosten für die Hin- und Rückreise vom jeweiligen Entsendeland getragen.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Wichtiger Hinweis: Ein Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland obligatorisch. Wenn Sie keine entsprechende Heimatkrankenversicherung haben, werden Sie über den DAAD krankenversichert. Die Kosten werden von der Stipendienrate einbehalten.
Auswahl
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Ihre wissenschaftlichen Leistungen und ggf. Ihre Publikationen, die Sie im Lebenslauf und einer Publikationsliste dokumentieren (s. “Bewerbungsunterlagen”)
- Ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben (s. “Bewerbungsunterlagen”)