Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist mit einem ersten in Deutschland anerkannten Abschluss (z.B. Bachelor) abgeschlossen haben.
Wenn Sie bereits einen Masterabschluss haben, können Sie sich nicht bewerben.
Was wird gefördert?
Interdisziplinäre Studiengänge müssen einen ausgewiesenen MINT-Schwerpunkt haben.
Es muss sich um ein gebührenfreies Masterstudienprogramm handeln.
Eine Anschlussfinanzierung für ein bereits in Deutschland begonnenes Masterstudium kann nicht gewährt werden.
Dauer der Förderung
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen möchten. Wenn Sie z.B. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
In der Regel beginnt die Förderung am 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher.
Stipendienleistungen
- monatliche Stipendienrate in Höhe von 992 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
- Reisekostenpauschale
- jährliche Studienbeihilfe in Höhe von 460 Euro
- monatliche Mietbeihilfen (siehe wichtige Stipendienhinweise, Abschnitt F, Punkt 9)
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8
- Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthalts in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichtssprache des Studiengangs Deutsch ist.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Auswahl
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt. Die vorausgewählten Be-werberinnen und Bewerber werden zu einem (digitalen) Vorstellungsgespräch mit einem unabhängigen Auswahlausschuss aus Hochschullehrenden eingeladen. Die persönliche Vorstellung ist ein entscheiden-des Element, um die Authentizität der Bewerbung und die individuellen Qualitäten der Bewerbenden zu erfassen und angemessen zu bewerten.
Die Auswahlkriterien sind:
Fachliche Qualifikation
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
- ggf. fachlich einschlägige Praktika, ggf. Berufserfahrung
- Qualität des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl des Studiengangs, der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- Einbettung des Vorhabens in den akademischen Werdegang
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Perspektiven: Bedeutung des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
- Behinderung,
- chronische oder längere Krankheit,
- Kindererziehung,
- Pflege von Angehörigen,
- Fluchthintergrund
- zur Studienfinanzierung erforderliche umfangreiche Erwerbstätigkeit.