Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
- ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
oder - ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
Die Förderung postgradualer Studien ist möglich im so genannten 2. Zyklus (in der Regel viersemestriger Master) oder in einem in der Regel zweisemestrigen 3. Zyklus (Konzertexamen, Meisterklasse oder künstlerische Promotion).
Ein bereits begonnenes Masterstudium in Deutschland kann nicht gefördert werden.
Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann dieser Aufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
- er findet nicht im Heimatland statt, und
- er beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik bzw. für Musikerinnen und Musiker mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
- Gefördert werden Masterstudien, die Vorbereitung auf das Konzertexamen sowie die Teilnahme an Meisterklassen.
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit der jeweiligen Ausbildungsstufe (zwischen 10 und 24 Monaten) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
- Eine Verlängerung des Stipendiums über die Maximaldauer von 24 Monaten ist nur dann möglich, wenn ein Wechsel in einen neuen Ausbildungsabschnitt geplant ist (i.d.R. vom Master in ein vertiefendes Studium wie Konzertexamen oder Meisterklasse). In diesen Fällen kann sich die Verlängerung auf bis zu 24 Monate erstrecken.
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
- Die Förderung erstreckt sich über ein Studienjahr. In einzelnen Fällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden.
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 934 Euro
- Reisekostenpauschale
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache an der deutschen Gastinstitution Deutsch ist.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Auswahlkriterien
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.